231A110 Suizidhilfe - die gesetzliche Neuregelung
Kurstag | Do., 04.05.2023 |
Uhrzeit | 19:30 Uhr - 21:00 Uhr |
Dauer | 1x |
Kerngebühr | 7,00 € |
Es ist immer noch tägliche Praxis in Kliniken und Pflegeheimen, dass Menschen bei dauerhaftem Ausfall lebenswichtiger Funktionen des Körpers, zum Beispiel bei schwerster und irreversibler Gehirnschädigung, über viele Jahre mit künstlichen Mitteln wie Magensonden an einem natürlichen Sterben gehindert werden. Mit einer Vorsorgevollmacht in Kombination mit einer Patientenverfügung kann man für solche Fälle und für alle weiteren Situationen von Krankheit und Sterben wirksam vorsorgen. Dies ermöglichen das Betreuungsrecht vom 1.1.99 und die Rechtsprechung.
Im Vortrag wird die aktuelle, rechtliche Situation an vielen Fallbeispielen aus der Praxis dargestellt. Ferner wird aufgezeigt, wie eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung abzufassen sind, damit sie rechtsverbindlich sind. Es werden auch Formulare zur Verfügung gestellt und viele Hinweise zur effektiven Vorkehrung für Selbstbestimmung bei Krankheit und Sterben und deren faktische Durchsetzung gegeben.
Formulare der Patientenverfügung können in der Veranstaltung erworben werden.
Dozent(en)
Kursort
vhs Olching, Seminarraum 1
Hauptstr. 8282140 Olching