Präventionskurse gemäß § 20 SGB V

Wir bieten Ihnen im Programmbereich Gesundheit ein hochwertiges Angebot an Kursen zur Gesundheitsförderung und Primärprävention an, dessen Qualität wir als Einrichtung in öffentlicher Verantwortung systematisch sichern und weiterentwickeln.
Gemäß § 20 SGB V sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Primärprävention als gesetzliche Aufgabe wahrzunehmen. Die Krankenkassen und ihre zentrale Prüfstelle legen dabei Erstattungskriterien zugrunde, die sich von den hohen Qualitätsstandards der Volkshochschulen unterscheiden.
So bezuschussen die Krankenkassen z.B. nur noch zeitlich begrenzte, standardisierte (Einsteiger-) Kurse von maximal 8-12 Terminen, die vhs hingegen setzt auf teilnehmerorientierte Gesundheitsangebote, in denen individuell auf die Gruppe eingegangen wird und Unterrichtsinhalte aufbauend über mehrere Semester an mehr als 12 Terminen vermittelt werden. Forschungen belegen, dass ein regelmäßiges und kontinuierliches Bewegungstraining langfristig die besten Effekte aufweist.
Daher hat die vhs in ihrem Gesundheitsbereich nur wenige Maßnahmen, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention nach § 20 SGB V gefördert werden. Diese Kurse sind im Programmheft und auf der Homepage entsprechend gekennzeichnet.
Gerne stellen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin nach Abschluss Ihres Gesundheitskurses eine vhs-Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Kursleitung (ohne Bestätigung einer Prüfung oder Förderfähigkeit nach § 20 SGB V) aus.
Klären Sie bitte direkt mit ihrer Krankenkasse, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird. Die Bestätigung erhalten Sie auf Anfrage nach Beendigung Ihres Kurses. Formulare von und für Krankenkassen füllen wir nicht aus.
Bei den meisten Bonusheften der Krankenkassen gibt es ein Feld für Teilnahme an einem „Bewegungsangebot“. Dafür können Sie sich während der Öffnungszeiten einen Stempel in der Geschäftsstelle abholen.


Wir wünschen Ihnen viel Freude in Ihrem vhs-Gesundheitskurs!